AGB

>zuletzt aktualisiert am 13.09.2023<             

§ 1 . Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung vom Ferienhaus in Vitt 8 in 18556 Putgarten. (2) Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Ferienhauses ist nicht gestattet.

§ 2 . Mietvertrag

(1) Der Mietvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage des Mieters telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme). (2) Vertragspartner sind der Vermieter und der Mieter. Hat ein Dritter für den Mieter bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Mieter als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 

(3) Der Mieter ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Mieter hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

§ 3 . Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

(1) Der Vermieter ist verpflichtet, das vom Mieter gebuchte Ferienhaus bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Das Ferienhaus entspricht dem beschriebenen Ausstattungsstandard. Eine Gewähr übernimmt der Vermieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung). (2) Der Mieter ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienhauses und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Mieter veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters an Dritte. (3) Der Mieter ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die das Ferienhaus belegen. Das Ferienhaus steht maximal für 2 Personen zur Verfügung. Eine Aufbettung ist nach Absprache mit dem Vermieter möglich. (4) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 12 Monate und erhöht sich der vom Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Vermieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben. (5) Die Zahlung des für die Überlassung des Ferienhauses vereinbarten Preises sowie für die mit dem Mieter vereinbarten weiteren Leistungen hat in der Regel vor Ankunft per Überweisung zu erfolgen. Die Kurabgabe ist am Anreisetag an den Vermieter zur Weitergabe an die Kommune in bar zu entrichten, sofern diese nicht bereits im Verwendungszweck erkennbar mit dem Mietpreis überwiesen wurde. 

(6) Bei Vertragsabschluss ist eine angemessene Vorauszahlung in Höhe von 25 % des Gesamtpreises auf den für die Überlassung der Ferienhauses und der vereinbarten weiteren Leistungen zu zahlen, die sofort nach Buchung fällig sind. Kann der Vermieter bis zum 5. Werktag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen, ist der Vertrag nicht zustande gekommen. Der Restbetrag (75% des Gesamtpreises) ist spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn an den Vermieter zu überweisen.

§ 4 . Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung

(1) Der Mieter hat die ihm überlassene Ferienhauses und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Mieter ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Mitbewohner und Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. (2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienhauses ist der Mieter verpflichtet, bei Verlassen der Ferienhauses Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten. (3) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist im Ferienhaus nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Vermieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Vermieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € in Rechnung stellen (4) Im Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf der Terrasse erlaubt. (5) Die Internetnutzung ist gestattet nach Abschluss einer Internetnutzungsvereinbarung mit Angabe der Passnummer, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Mieter. (6) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist im Ferienhauses nicht erlaubt. Der Mieter haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet. (7) Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Mieters ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Mieter über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§ 5 . Rücktritt vom Vertrag

(1) Ein Rücktritt des Mieters von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Mieter die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. (2) Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Vermieter erfolgen. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Vermieter. (3) Bei einer vom Mieter nicht in Anspruch genommenen Nutzung des Ferienhauses hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Ferienhauses sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. (4) Erscheint der Mieter am Anreisetag nicht bis spätestens 20.00 Uhr, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann der Vermieter von dem Mieter eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100 € verlangen. (5) Sofern ein Rücktrittsrecht des Mieters innerhalb einer bestimmten Frist gemäß Abs. 2 schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Mieter nach dem vertraglich gebuchten Ferienhauses vorliegen und der Mieter auf Rückfrage des Vermieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. (6) Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.

a) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
b) das Ferienhaus unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Mieters oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde,
c) das Ferienhaus zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,

d) der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden von Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne das dies dem Vermieter zuzurechnen ist. (7) Der Vermieter hat den Mieter von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 6 a) hat der Vermieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Der Mieter hat dem Vermieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen.

Bei Storierungen fällt wegen des Verwaltungsaufwandes grundsätzlich eine Gebühr von 80 Euro an.

§ 6 . Haftung; Verjährung

(1) Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird sich der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Mieters bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten. (2) Für eingebrachte Sachen des Mieters haftet der Vermieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Vermieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Mieter in dem Ferienhaus verwahrt und/oder hinterlässt. (3) Der Mieter haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Ferienhaus, und/oder am Inventar der Ferienhauses schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Mieter empfohlen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z.B. Wasserschäden, Feuerschäden). (4) Ansprüche des Mieters verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Vermieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Vermieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

§ 7 . An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung

(1) Das Ferienhaus steht am Anreisetag regelmäßig ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise soll bis 19 Uhr, muss jedoch bis 20.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart. Eine Anreise vor 15.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart wurde. (2) Ist die Anreise in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 8:00 vereinbart und findet in dieser Zeit statt, wird ein Aufschlag in Höhe von 50,00 Euro erhoben.

(3) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. (4) Der Vermieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer Kaution in Höhe von 150,00 € verlangen. Der Vermieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienhauses und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit dem Mieter nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern das Ferienhaus keine von dem Mieter zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an der Ferienhauses und/oder dem Inventar leistet der Mieter noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB). (5) Am Abreisetag hat der Mieter das Ferienhaus bis spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung des Ferienhauses hat der Vermieter gegenüber dem Mieter Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt
a) 80,00 € bei einer Räumung nach 10.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr;

b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13.00 Uhr. Darüber hinaus hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden. (6) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Vermieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Mieter, wenn dies mit dem Vermieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel im Schlüsseltresor am Ferienaus hinterlegen. Der Mieter ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren. (7) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Mieter dem Vermieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.

§ 8 . Datenschutz

Die vom Mieter angegebenen persönlichen Daten werden vom Vermieter nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich. Das betrifft ausschließlich die Daten für die Kurkarte, die an die Tourismusgesellschaft mbH Kap Arkona Touristinformation weitergegeben werden müssen.

 
§ 9 . Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam. (2) Erfüllungs- und Zahlungsort und Allgemeiner Gerichtsstand ist Berlin. (3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. (4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur für den persönlichen Gebrauch des Mieters bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen. (5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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